Insolvenz, Sanierung, Haftung
Acht Bereiche, die in der Krise zusammenwirken.
Insolvenzantrag und Eigenverwaltung
Insolvenzantrag, Eigenverwaltung und Schutzschirm: Wir prüfen Antragspflichten und führen Ihr Unternehmen geordnet durch das Verfahren.
- Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Liquiditätsstatus und Fortführungsprognose
- Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht
- Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO und Begleitung des Schutzschirmverfahrens
Restrukturierung nach StaRUG
Außergerichtliche Sanierung und präventiver Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG, bevor ein Insolvenzverfahren nötig wird.
- Sanierungskonzepte und außergerichtliche Vergleiche mit Banken, Lieferanten und Fiskus
- Restrukturierungsplan nach §§ 2 ff. StaRUG, Gruppenbildung und Abstimmung
- Stabilisierungsanordnungen (Vollstreckungs- und Verwertungssperre) nach § 49 StaRUG
Insolvenzanfechtung
Abwehr und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO, von der ersten Zahlungsaufforderung bis zum Prozess.
- Prüfung von Anfechtungsschreiben und Verteidigung gegen Rückforderungen
- Bargeschäftseinwand (§ 142 InsO) und Ratenzahlungsvereinbarungen (§ 133 Abs. 3 InsO)
- Anfechtung von Gesellschafterdarlehen und Sicherheiten (§ 135 InsO)
Gläubiger im Verfahren
Forderungsanmeldung, Aus- und Absonderungsrechte, Gläubigerausschuss: Wir sichern Ihre Position im Verfahren des Schuldners.
- Forderungsanmeldung und Vertretung im Prüfungstermin
- Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten (§§ 47 ff. InsO)
- Verwertungsvereinbarungen, Nutzungsentschädigung und Kostenbeiträge
Haftung der Geschäftsführung
Verteidigung von Geschäftsführern und Vorständen gegen Haftungsansprüche nach § 15b InsO, § 43 GmbHG und §§ 69, 34 AO.
- Abwehr von Ansprüchen nach § 15b InsO und § 43 GmbHG
- Verteidigung bei Vorwürfen der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts
- Haftung gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern
Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung
Verbraucher- und Regelinsolvenz für Privatpersonen, Selbständige und Freiberufler, mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren.
- Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan und Bescheinigung nach § 305 InsO
- Antrag auf Eröffnung des Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahrens
- Beratung zu Pfändungsschutz, P-Konto und Vermögenswerten
Kauf aus der Insolvenz
Unternehmenskauf aus der Insolvenz, übertragende Sanierung und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen in der Krise.
- Kauf und Verkauf von Unternehmen aus der Insolvenz (Asset Deal)
- Übertragende Sanierung und Betriebsfortführung
- Kapitalmaßnahmen, Debt-Equity-Swap und Rangrücktritt
Arbeitsrecht in der Insolvenz
Interessenausgleich, Sozialplan, Kündigungen nach § 113 InsO und Betriebsübergang: arbeitsrechtliche Begleitung von Sanierungen.
- Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz
- Kündigungen und Beschlussverfahren nach §§ 113, 122, 126 InsO
- Transfergesellschaften und Qualifizierungsmaßnahmen
Antworten auf häufige Fragen
Wir beantworten Ihre Fragen rund um Insolvenz und Sanierung.
Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 bis 16:00 Uhr
Samstag und Sonntag: geschlossen
Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung. In Eilfällen (Insolvenzantrag, Fristen) erreichen Sie uns auch kurzfristig.